Fake Rechnungen Handelsregister: Wahrscheinlich haben die meisten Menschen, die selbstständig arbeiten oder ein Gewerbe betreiben schon mal verdächtige bis offensichtlich unseriöse Post erhalten. In letzter Zeit sind vor allem vermeintliche Nachrichten von Gewerbe & Handelsregister oder der Gewerberegisterzentrale im Umlauf, die etwa Gebühren für die „Elektronische Veröffentlichung von Unternehmensdaten“ einfordern.
Was Sie wissen müssen
- Wir hören immer wieder von befreundeten Unternehmen und selbstständigen, dass sie verdächtige Post bekommen, die sich als Rechnungen des Handelsregister ausgeben.
- Betrüger versuchen so, ihre Opfer dazu zu bringen, teils hohe Geldsummen zu überweisen.
- Zum Glück gibt es eine Reihe an Anhaltspunkten, anhand derer man die falschen Rechnungen identifizieren kann.
- Wir haben durch unsere Verbindungen zu anderen Unternehmen eine der falschen Rechnungen in die Hände bekommen und zeigen diese weiter unten im Artikel.
Wie Sie vorgehen können
- Wenn Sie ähnliche Briefe erhalten haben, schauen Sie anhand des Artikels, ob es sich ebenfalls um Fake-Rechnungen handelt.
- Generell zeigen wir im Artikel einige Punkte, anhand derer man betrügerische Post erkennen kann.
- Sollten Sie bereits Geld an Absender geschickt haben, die Sie für unseriös handeln, empfehlen wir, dass Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Was ist das Handelsregister?
Das tatsächliche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Händler und Unternehmen eingetragen werden. Dabei werden alle wichtigen Informationen zu einem Unternehmen angegeben, wie etwa Name, Rechtsform und Informationen zu den Gesellschaftern. Wichtig ist dieses Register vor allem dafür, Transparenz im Rechtsverkehr zu gewährleisten und vertragliche Partner von Unternehmen zu schützen.
Diese können sich nämlich durch das Handelsregister vorher schon Informationen über ein Unternehmen einholen, zum Beispiel ob ein Insolvenzverfahren vorliegt. Der Eintrag kann also sehr wichtig für das Zustandekommen von Geschäftsbeziehungen sein und genau das machen sich jetzt die Betrüger zunutze.
Betrügerische Post
Fake Rechnungen Handelsregister – Seit Jahren häufen sich die gefälschten Schreiben und tauchen bei immer mehr Unternehmen im Briefkasten auf, scheinbar ist hier ein Betrügerkreis am Werk, der diese Masche für sich entdeckt hat.
Die Industrie und Handelskammer hat mittlerweile eine offizielle Warnung in Bezug auf die Schreiben herausgegeben und auch verschiedene Anwälte berichten von sich häufenden Fällen in Zusammenhang mit falschen Gewerberegisterzentralen. Es wird empfohlen, erst gar nicht auf die Schreiben zu reagieren. Alternativ kann man es an die örtliche IHK oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weiterleiten.
Zwar unterscheiden sich die Schreiben im Detail, im Grunde geht es aber immer um das gleiche. Es wird mitgeteilt, dass das eigene Unternehmen in die Datenbank eines Gewerbe- oder Handelsregisters aufgenommen worden sei bzw. werden kann und dass dafür innerhalb von einem Zeitraum zwischen 3 und 7 Tagen eine bestimmte Summe zu überweisen sei. Ansonsten werde der Eintrag wieder aus der Datenbank gelöscht. Auch der Verbraucherschutz warnt vor den falschen Rechnungen.
Wie erkennt man gefälschte Behördenbriefe?
Es gibt ein paar Punkte, an denen man sich generell orientieren kann, um Fake Rechnungen Handelsregister zu identifizieren:
- Oft liegt den Schreiben ein schon ausgefüllter Überweisungsträger bei. Das Empfängerkonto ist häufig im Ausland, etwa in Spanien, Bulgarien oder Montenegro. Allerdings sollte man auch bei deutschen Bankverbindungen misstrauisch sein: In unserem Fall hatten beide Bankverbindungen eine deutsche IBAN.
- Viele der Betrugsschreiben enthalten eine Vielzahl von Gesetzesparagrafen, durch die der Anschein einer offiziellen Behördenpost erweckt werden soll.
- Auch Wappen oder einen Adler sind oft abgedruckt. So soll ebenfalls der Eindruck eines offiziellen Schreibens erweckt werden.
Sie sind außerdem häufig auf Umweltpapier gedruckt. - Im Kleingedruckten steht oft, dass es sich nur um ein Angebot handelt. Oder es heißt, dass es sich um eine „fakultative“ Gebühr handelt – sie also freiwillig zahlbar ist. So versuchen sich die Betrüger zu einem gewissen Grad rechtlich abzusichern.
Beispieldokumente Fake Rechnungen Handelsregister
Uns wurden direkt zwei Beispiele eines Unternehmens zugespielt, wobei sich die geforderten Beträge auf 736,61 und 796,00 Euro belaufen. Die Unternehmen sitzen in unserem Fall angeblich in Essen und Düsseldorf. Auf den ersten Blick wirken die Briefe sehr professionell, was eben dafür sorgt, dass viele Unternehmen auf sie hereinfallen. Guckt man allerdings etwas genauer hin, findet man schnell Hinweise, die Zweifel an der Echtheit der Dokumente aufkommen lassen.
Beim ersten Dokument gibt es schon in der Überschrift einen Tippfehler, bei dem ein „R“ vergessen wurde. Außerdem geht die Papiernaht, an der man den Überweisungsträger abreißen kann, direkt durch die Schrift, was bei offiziellen Dokumenten normalerweise ebenfalls nicht vorkommt.
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Das zweite Dokument ist bereits etwas professioneller erstellt. Zumindest findet man hier keinen Rechtschreibfehler direkt in der Überschrift. Allerdings ist auch hier der Rechnungsträger bereits ausgefüllt. Eindeutiger noch ist aber, wie auch bei dem ersten Dokument, die Widersprüchlichkeit des Angebotes. Auf der einen Seite schreiben die Absender – um sich rechtlich abzusichern – das es sich nur um ein Angebot handelt, was erst mit der Bezahlung in Anspruch genommen wird. Direkt darauf folgt allerdings dieser Satz: „Wenn keine Annahme oder Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor Ihre Daten zu löschen.“ Dabei sollten die Daten doch noch gar nicht eingetragen sein.
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Was tun, wenn man schon in die Falle getappt ist?
Fällt man doch auf so ein Schreiben herein, sollte man wahrscheinlich die Hilfe eines Anwalts suchen. Allerdings empfiehlt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zusätzlich, ein sogenanntes Anfechtungsschreiben an die Versender der Fake Rechnung zu schicken, um sich selbst rechtlich abzusichern. Als Beispiel wird diese Formulierung genannt:
„Offensichtlich gehen Sie davon aus, dass Sie mit mir einen Vertrag abgeschlossen haben, der Sie dazu berechtigt, Forderungen an mich zu richten. Das ist falsch.
Sofern ich eine Unterschrift geleistet habe, wollte ich damit nur … (hier sollten Sie knapp ausführen, warum Sie sich getäuscht fühlen, z.B. Daten bestätigen)
Die Unterschrift diente aber nicht dazu, einen neuen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
Auch wenn ich nicht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehe, fechte ich diesen vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.
Ebenso vorsorglich erkläre ich die Kündigung eines solchen Vertrags mit sofortiger Wirkung.
Ich fordere Sie ausdrücklich auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen abzusehen, da ich keine Zahlung leisten werde.“
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4 Antworten
Habe heute 3 von diesen Rechnungen überwiesen und es war zu spät sie zu stornieren.
Meine Bank angerufen leider Samstag Notfall tel. Konnte nicht behilflich sein.
Gesamt ca 2500€ Geld weg.
Was mache ich jetzt?
Hallo Frau Bars Yelda,
am besten wenden Sie sich möglichst bald an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, hier kann man Sie sicher noch weiter beraten.
Beste Grüße
die Redaktion
ah super…. ich hatte schon so ein merkwürdiges Gefühl, dass der Zettel ein Fake ist, hier habe ich die Bestätigung bekommen. Danke. Ich glaube das deutsche Konto wurde bereits gesperrt.
Hallo Enie,
gern geschehen, schön, dass wir helfen konnten.
Beste Grüße
die Redaktion