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Jetzt BGH-Urteil nutzen – Bausparvertrag Gebühren zurückfordern

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Letztes Update 22. Mai 2024

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Bausparvertrag Gebühren zurückfordern Vorgehen BGH Urteil

Viele Bausparer können sich freuen: Die Kontogebühren während der Ansparphase wurden durch den Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass Sie die geleisteten Zahlungen bei Ihrer Bausparkasse jetzt aktiv zurückfordern können. Was das BHG-Urteil für die Bausparkassen bedeutet, wie Sie die Bausparvertrag Gebühren zurückfordern und jetzt reagieren sollten, finden Sie in diesem Artikel heraus.

Was Sie wissen müssen

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Servicepauschalen während der Ansparphase von Bausparverträgen unzulässig sind.
  • Die BHW Bausparkasse wurde speziell wegen der Erhebung von Jahresentgelten verklagt.
  • Die Richter argumentierten, dass die Servicepauschalen eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer darstellen, da keine echte Gegenleistung erbracht wird.
  • Das Urteil betrifft vorerst nur die BHW Bausparkasse, aber es wird erwartet, dass andere Bausparkassen ebenfalls ihre Servicepauschalen verlieren werden.

Wie Sie vorgehen können

  • Wenn Sie einen Bausparvertrag bei der BHW Bausparkasse haben, können Sie die Gebühren zurückfordern.
  • Verwenden Sie das Musterformular der Verbraucherzentrale, um die Kontogebühren zurückzufordern, und stellen Sie sicher, dass Sie Nachweise für die gezahlten Gebühren haben.
  • Es ist noch nicht klar, ob das Urteil auf alle Bausparkassen übertragen werden kann, aber es wird empfohlen, dass alle Bausparer die gezahlten Gebühren zurückfordern.
  • Überprüfen Sie Ihre Jahreskontoauszüge, um festzustellen, ob Sie eine Servicepauschale gezahlt haben, und verwenden Sie das Musterschreiben, um die Gebühren zurückzufordern.

BGH-Urteil 15.11.2022: Servicepauschalen während der Ansparphase unzulässig

Nach dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 551/21) sind Servicepauschalen während der Ansparphase nicht zulässig. Die Klausel für die Erhebung von Jahresentgelten ist unwirksam und somit können Sie auch rückwirkend zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen.

In der Anklage ging es um das Jahresentgelt der BHW Bausparkasse. Pro Jahr wurde während der Ansparphase eines BHW Bausparvertrags eine Gebühr von 12€ verlangt. Gegen dieses Jahresentgelt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

Warum sind Servicepauschalen unzulässig?

Mit jährlichen Pauschalen werden die Kosten für die Verwaltung an die Kunden weitergegeben, was in Anbetracht der anderen Gebühren beim Bausparvertrag eine unangemessene Benachteiligung darstellt. So muss der Bausparer bereits eine Abschlussgebühr sowie recht geringe Sparzinsen hinnehmen.

Darüber hinaus argumentieren die Richter, dass durch die Servicepauschale kein echter Gegenwert für den Kunden erzeugt wird. Die Bausparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung des Bausparguthabens zu kümmern. Dies geht aus der Regelung des Bausparkassen-Gesetzes hervor.

Das OLG Celle hatte sich bereits gegen die Servicepauschale der BHW Bausparkasse ausgesprochen. Da die BHW Revision eingelegt hat, landete der Fall nun vom Bundesgerichtshof.

Ein wegweisendes Urteil: Experten zufolge ist das Urteil des BGHs wegweisend für die gesamte Branche. Trotzdessen, dass lediglich die BHW in dem Urteil betroffen war, werden auch andere Bausparkassen die Servicepauschalen einbüßen müssen. Auch wenn Sie einen Bausparvertrag bei einer anderen Bausparkasse haben, kann es unter Umständen möglich sein, zu viel gezahlte Pauschalen zurückzuerhalten

Was ist eine Servicepauschale beim Bausparvertrag?

Bei einem Bausparvertrag gibt es viele Gebühren zu beachten. Neben der Abschlussgebühr sind die Servicepauschalen ein maßgeblicher Kostenfaktor während der Ansparphase.

Die Servicepauschalen haben viele Namen. Bei den Schwäbisch Hall Bausparverträgen heißt es Jahresentgelt. Auch der Begriff Kontoführungsgebühr oder Serviceentgelt ist verbreitet.

Zum Schluss ist die Servicepauschale beim Bausparvertrag immer eines: Eine jährliche Gebühr, die während der Ansparphase verlangt wird.

Die jährlichen Servicepauschalen wurden zum ersten Mal 2017 eingeführt. Je nach Bausparkasse werden die Gebühren in Höhe von 9€ bis 36€ am Anfang des Jahres in Rechnung gestellt.

Sie wollen Ihren Bausparvertrag wechseln? Nutzen Sie unseren Bausparvertrag Vergleich, wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Vertrag zufrieden sind und wechseln möchten.

BHW Bausparkasse – Bausparvertrag Gebühren zurückfordern

Das BGH-Urteil vom 15.11.2022 zählt in erster Linie gegen die Servicepauschale, Jahresentgelte, Kontoführungsgebühren, die bei der BHW Bausparkasse erhoben wurden.

Haben oder hatten Sie einen Bausparvertrag bei der BHW, dann können Sie in jedem Falle die Gebühren zurückverlangen.

Nutzen Sie dieses Musterformular der Verbraucherzentrale, um die BHW Bausparvertrag Kontogebühren zurückzufordern. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis haben, dass Sie eine Servicepauschale gezahlt haben. Dies geht z.B. aus der jährlichen Kostenaufstellung oder Jahresabrechnung des Bausparvertrags hervor.

Hinweis: Sie müssen aktiv handeln! Die Bausparkasse wird Ihnen keine Information darüber schicken, dass Sie zu viel gezahlte Jahresentgelte erstattet werden. Nutzen Sie in jedem Falle das Musterformular und argumentieren Sie mit dem BGH-Urteil vom 15.11.2022.

Alle anderen Bausparkassen – Bausparvertrag Gebühren zurückfordern

Es ist noch nicht genau klar, ob sich das BGH-Urteil vom 15.11.2022 auf alle Bausparkassen übertragen lässt.

Jedoch ist klar, dass alle anderen Bausparkassen im Zugzwang stehen, da wahrscheinlich ist, dass die Servicepauschalen bei weiteren Gerichtsverfahren ebenfalls als unzulässig gewertet werden.

Unser Rat an Sie: Das BGH-Urteil betrifft aus unserer Sicht alle Bausparer. Sie sollten über dieses Musterformular gezahlte Jahresentgelte, Kontogebühren oder Servicepauschalen während der Ansparphase des Bausparvertrags zurückfordern.

Wie fordern Sie die Servicepauschale zurück? Anleitung in 3 Schritten

Um die Servicepauschalen zurückzufordern (BHW oder andere Bausparkasse), gehen Sie wie folgt vor:

1. Jahreskontoauszüge prüfen

Im Jahreskontoauszug des Bausparvertrags können Sie nachsehen, ob Sie eine Servicepauschale gezahlt haben. Die Pauschale wird zumeist am Anfang eines Jahres berechnet. Achten Sie auf die Namensgebung! Im Kontoauszug kann die Position auch als Serviceentgelt, Kontoführungsgebühr, Kontoentgelt oder auch Jahresentgelt auftauchen.

Da die Erstattungsansprüche grundsätzlich bei 3 Jahren liegt, ist es möglich, dass Sie die Gebühren für 2019, 2020, 2021 und 2022 zurückerhalten. Die Frist für 2019 würde am 31.12.2022 enden.

Gebühren bis 2017 zurückverlangen? Die ersten Servicepauschalen wurden 2017 eingeführt. Das bedeutet, dass es grundsätzlich möglich wäre, gezahlte Pauschalen bis 2017 zurückzufordern. Es ist jedoch noch unklar, bis wann Bausparer die Servicepauschalen zurückverlangen können. Das BGH hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen.

2. 4% Zinsen einfordern

Bei Erstattungsansprüchen gilt, dass Sie 4% über dem Basiszinssatz pro Jahr einfordern können (hier das Gesetz nachlesen § 818 Abs. 1 BGB).

3. Musterformular verwenden

Rechnen Sie alle Gebühren zusammen, die Sie unrechtmäßig gezahlt haben. Das Geld samt Zinsen vermerken Sie in dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale.

Reichen Sie das Schreiben per Einschreiben ein.

Was tun, wenn die Bausparkasse die Servicepauschale nicht zurückerstattet?

Weigert sich die Bausparkasse, die Gebühren zu erstatten, dann lohnt es sich, eine Schlichtungsstelle einzuschalten.

In diesem Falle können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann steht zwischen dir und der Bausparkasse und versucht, ein Schlichtungsangebot zu machen, um den Streit zu beenden. Das Verfahren über einen Ombudsmann ist für dich kostenlos.

Ein Ombudsmann ist auch dann wichtig, wenn es kurz vor der Verjährungsfrist steht (wie die Servicepauschalen aus 2019). Wird ein Ombudsmann eingeschalten, dann wird die Verjährung gehemmt. Man kann also die Gebühren auch noch nach der 3-jährigen Verjährungsfrist zurückerhalten.

Private Bausparkassen und Landesbausparkassen haben unterschiedliche Schlichtungsstellen. Suche nach der passenden Schlichtungsstelle und erfragen Sie einen Ombudsmann.

Schlichtungsstellen Übersicht

Private Bausparkassen

  • teilnehmende Bausparkassen: Debeka, Wüstenrot, Signal Iduna, BHW, Alte Leipziger usw.
  • Kontakt: Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen, E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript um diese E-Mail-Adresse anzuzeigen.

Öffentliche Bausparkassen

  • teilnehmende Bausparkassen: LBS Ost, LBS Nord usw.
  • Kontakt: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript um diese E-Mail-Adresse anzuzeigen.
Sind Alternativen besser für Sie geeignet? Hier finden Sie die besten Bausparvertrag Alternativen.

Fazit: Weniger Kosten beim Bausparvertrag

Aufgrund der steigenden Bauzinsen ist ein Bausparvertrag wieder sinnvoll. Durch das BGH-Urteil gegen die Servicepauschalen werden Bausparer in Zukunft viele Gebühren sparen können. Das macht Hoffnung, dass Bausparen in der Inflation ein sicherer Hafen für Immobilienbesitzer und zukünftige Eigentümer bleibt.

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