Das Heizungsgesetz ist da. Doch was gilt für Bestandsimmobilien und Neubauten? Brauche ich eine neue Heizung? Hier haben wir genau zusammengefasst, auf was Sie achten müssen.
Was Sie wissen müssen
- Inhalt des GEG: Ab 2024 müssen neue Heizungen in Gebäuden zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Diese Regel gilt für Neubauten ab 2024 und außerhalb von Neubaugebieten ab 2026, mit dem Ziel, bis 2045 vollständig auf fossile Brennstoffe zu verzichten.
- Bestandsimmobilien: Keine sofortige Austauschpflicht, aber ab 2028 keine fossilen Heizungen mehr erlaubt. Dämmung und erneuerbare Energien werden gefördert.
- Neubauten: Ab 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
Wie Sie vorgehen können
- Überprüfen Sie Ihre Heizung: Prüfen Sie den Zustand Ihrer Heizung und beachten Sie die Übergangsfristen für den Austausch, falls erforderlich.
- Informieren Sie sich über Förderungen: Suchen Sie nach passenden Förderprogrammen. Die BAFA bietet diverse Möglichkeiten.
- Erkundigen Sie sich nach erlaubten Heizungsoptionen: Informieren Sie sich über die zulässigen Heizungsoptionen gemäß dem GEG 2024.
Vorgeschichte des Heizungsgesetzes
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Es zielt darauf ab, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um Klimaschutz und Energieeffizienz im Bausektor zu verbessern.
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG 2024 legt fest, dass neue Heizungen in Gebäuden zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies gilt zunächst für Neubaugebiete ab 2024 und für Neubauten außerhalb dieser Gebiete ab 2026.
Ab 2045 sollen alle Heizungen komplett mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für Bestandsimmobilien
Für bestehende Gebäude gibt es keine sofortige Austauschpflicht für Heizungen. Eigentümer haben Zeit, um auf erneuerbare Heizungssysteme umzusteigen.
Momentan sind noch Übergangszeiträume in Kraft. Jedoch, mit der Fertigstellung kommunaler Wärmepläne, spätestens bis zum Jahr 2028, wird das Installieren rein auf fossilen Brennstoffen basierender Heizsysteme nicht mehr zulässig sein.
Grundsätzlich gilt:
- Das Dach bzw. Obergeschoss soll gedämmt sein.
- Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen sollen gedämmt werden.
- Ein fossiler Heizkessel, der älter als 30 Jahre ist, sollte ausgetauscht werden. Ausnahmen sind: Niedertemperatur-Heizkessel, einen Brennwertkessel, eine Heizung mit bis zu 4 Kilowatt oder Anlagen mit mehr als 400 Kilowatt Leistung.
- Beim Einbau neuer Heizkessel sollen Lösungen gefunden werden, die zu mind. 65% durch erneuerbare Energien angetrieben werden.
Für Neubauten
Die kurze Antwort:
In Neubaugebieten müssen ab 2024 neue Heizungen mindestens 65% ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Für andere Neubauten gilt diese Regelung ab 2026.
Die ausführliche Antwort:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt für Neubauten den Niedrigstenergiestandard als Grenze für den Energiebedarf.
Die Definition dieses Standards umfasst drei Hauptelemente:
Ab Januar 2023 müssen Neubauten maximal 55% der Energie eines Referenzgebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbrauchen.
Es gibt feste Grenzwerte für Energieverluste beim Heizen und Kühlen, bei deren Überschreitung eine Verbesserung der Dämmung notwendig ist.
Zudem ist vorgesehen, dass ein Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird, wobei ab 2024 in Neubaugebieten ein 65% Anteil erneuerbarer Energien gilt.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude greift diese Regelung nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Es gibt auch Übergangsregelungen für Heizungsanlagen, die vor dem 1. April 2022 bestellt wurden.
Wie kann ich für eine neue Heizung vorsorgen?
Eine Heizung ist teuer und es ist absehbar, dass sehr viele Eigentümer nachrüsten müssen. Eine mögliche und sehr beliebte Alternative zur Gasheizung ist die Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe kostet je nach Größe etwa 20.000 Euro (Tendenz steigend). In unserem Artikel zur Wärmepumpen Finanzierung lesen Sie mehr.
Ein guter Weg, um bereits jetzt vorzusorgen, ist ein Bausparvertrag. Besonders durch die gestiegenen Bauzinsen ist ein Bausparvertrag wieder sinnvoll. Sie können sich mit einem Bausparvertrag günstige Zinsen sichern, um in Zukunft eine neue Heizung zu finanzieren.
Hier kommen Sie zu unserem Bausparvertrag Vergleich.
Warum das neue Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG 2024 soll den Klimaschutz verbessern, indem es den Energieverbrauch in Gebäuden reduziert und den Anteil erneuerbarer Energien erhöht. Ziel ist es, bis 2045 komplett ohne fossile Energieträger auszukommen.
Heizungsgesetz (GEG) FAQ: Wichtige Fragen beantwortet
Das Heizungsgesetz bzw. das Gebäudeenergiegesetz hat für viel Verwirrung gesorgt. Aus diesem Grund sind hier die wichtigsten Fakten für Sie in einem FAQ zusammengefasst:
Was gilt allgemein für alte Heizungen?
Bestehende, funktionstüchtige Heizungen können weiterbetrieben werden, ohne dass sofortige Änderungen erforderlich sind. Für den Einbau neuer Heizsysteme in Bestandsimmobilien gibt es eine Übergangszeit. In dieser Phase sollten Eigentümer über den Wechsel zu Heizungen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, oder über einen Anschluss an ein Fernwärmenetz nachdenken.
Kommunen sind gefordert, Pläne für mögliche Fernwärmenetze zu entwickeln, wobei größere Kommunen ihre Pläne bis Mitte 2026 und kleinere bis Mitte 2028 vorlegen müssen. Detaillierte Informationen zu diesen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung.
Was ist, wenn eine Heizung kaputt geht?
Bei Defekt der Heizung ist der Einbau einer neuen Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Die Übergangsfrist beträgt fünf Jahre (bis zu 13 Jahre für Gasetagenheizungen), oder bis zu zehn Jahre, wenn ein Wärmenetzanschluss geplant ist. Gebrauchte fossile Brennstoff-Heizungen sind vorübergehend erlaubt, und in Ausnahmefällen kann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien aufgehoben werden.
Ab wann muss eine Heizung ausgetauscht werden?
Funktionierende Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin in Betrieb sein und repariert werden. Wenn ein Totalausfall vorliegt, müssen sie ersetzt werden, wobei die Übergangsfristen gelten. Es gilt die zeitliche Begrenzung bis 2045. Ab 2045 ist der Betrieb von Erdgas- oder Heizölheizungen nicht mehr erlaubt.
Darf man 2024 eine Gasheizung einbauen?
Ab Januar 2024 sind Gasheizungen nur nach einer professionellen Beratung erlaubt, die von Energieberatern, Schornsteinfegern, Heizungsinstallateuren und Elektrotechnikern durchgeführt werden kann. Diese Beratung soll die zukünftigen finanziellen Nachteile der Gasheizung aufgrund steigender Gaspreise, vor allem durch CO2-Preiserhöhungen, verdeutlichen.
Wer ab 2024 eine Gasheizung in bestehende Gebäude einbauen lässt, muss ab 2029 einen steigenden Anteil an klimaneutralem Gas wie Biomasse oder Wasserstoff verwenden. Insgesamt müssen Heizungen mit fossilen Brennstoffen spätestens bis 2045 abgeschaltet werden.
Was für Heizungen sind 2024 erlaubt?
2024 sind folgende Heizungsoptionen erlaubt:
- Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermie
- Hybrid-Heizung (Kombination erneuerbarer Energien und Gas- oder Ölkessel)
- Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets)
- Heizung mit erneuerbaren Gasen, Flüssiggas oder Wasserstoff (nur in Bestandsgebäuden)
Die genauen Vorgaben variieren je nach Neubaugebiet, Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsbauten. Informationen sind im Heizungswegweiser der Bundesregierung einsehbar.
Gibt es Übergangsfristen?
Wenn eine Heizung kaputt geht, haben Sie als Hausbesitzer 5 Jahre Zeit, die Heizung auszutauschen.
Gibt es staatliche Unterstützungen?
Staatliche Unterstützungen für den Heizungsaustausch:
Bund stellt Fördermittel bereit
- Maximal 70% Förderung bis zu 21.000 Euro
- Künftig: Grundförderung von 30% für den Wechsel zu klimafreundlicher Heizung
- Einkommensabhängige Zusatzförderung bis 40.000 Euro Jahreseinkommen
- Zusätzliche Förderung für freiwilligen Heizungsaustausch
- Zinsgünstige Kredite verfügbar
- Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Kosten
Alle Förderungen finden Sie auf der Seite des Bundes.
Kann ein Vermieter Kosten auf Mieter umlegen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen und Vorgaben:
- Investition in klimafreundliche Heizung erlaubt maximal zehn Prozent der Kosten auf Mieter umzulegen.
- Dies ist nur möglich, wenn staatliche Förderung in Anspruch genommen wird und die Fördergelder von den umlegbaren Kosten abgezogen werden.
- Bei Verzicht auf staatliche Förderung sind maximal acht Prozent der Kosten umlegbar.
- Die jährliche Mietsteigerung darf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter betragen.
- Bei weiteren Modernisierungen wie neuen Fenstern oder Isolierung kann die Miete stärker steigen, jedoch maximal um drei Euro pro Quadratmeter.
Einschätzung der Redaktion nach mutual-Prinzip
Was spricht für und gegen das Heizungsgesetz?
Perspektiven aus unserer Redaktion.
Gebäudeenergiegesetz
Spricht dafür
Löblicher Ansatz zur Verbesserung unserer Klimabilanz. Die Übergangsfristen sichern einen geregelten Übergang. Die Abhängigkeit zu Drittstaaten wird massiv reduziert.
Spricht dagegen
Hohe finanzielle Belastungen für Hausbesitzer, die kein hohes Einkommen haben. Technische Herausforderungen sowie fehlendes Fachpersonal zum Einbau der Heizungssysteme verlangsamen den Prozess erheblich.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 verfolgt das lobenswerte Ziel, den Klimaschutz zu fördern und den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Es setzt jedoch auch finanzielle Belastungen für Eigentümer und Mieter voraus und erfordert erhebliche Investitionen in klimafreundliche Heizungssysteme. Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Energieversorgung werden in den kommenden Jahren genau beobachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Ziele des Gesetzes erreicht werden und gleichzeitig sozial gerecht umgesetzt werden können.
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