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Einlagensicherung und die Marken einer Bank: Lücke beim Schutz Ihres Kapitals möglich

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Letztes Update 3. Februar 2025

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Bank und Marken - Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Ihre Guthaben bei Insolvenz einer Bank auf bestimmten Konten bis zu 100.000 Euro. Doch was passiert, wenn Sie Gelder bei verschiedenen Marken einer Bank angelegt haben und deren Summe den garantierten Sicherungsbetrag übersteigt?

Was Sie wissen müssen
  • Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU garantiert, dass bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Guthaben je Gläubiger bis zu 100.000 Euro geschützt sind.
  • Tritt eine Bank am Markt mit mehreren Marken auf, ist Vorsicht geboten. Unter Umständen gilt die Höchstsumme der gesetzlichen Einlagensicherung für alle Marken zusammen.
  • Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind viele Banken Mitglied in einem privaten Einlagensicherungsfonds, sodass die Garantien deutlich über 100.000 Euro hinaus gehen können.
Wie Sie vorgehen können
  • Wählen Sie eine in der EU ansässige Bank: Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro greift definitiv innerhalb der Europäischen Union, sodass Sie Kreditinstitute aus der EU bevorzugen sollten.
  • Checken Sie die Marken einer Bank: Beachten Sie, dass die Einlagensicherung pro Banklizenz gilt. Nutzen also die Muttergesellschaft und mehrere Marken die gleiche Lizenz, gilt die Sicherung bis 100.000 Euro meistens für alle Anbieter zusammen.
  • Teilen Sie Ihr Kapital bei höheren Guthaben auf: Beläuft sich Ihr Anlagekapital auf über 100.000 Euro? Dann empfiehlt es sich, eine Aufteilung auf mehrere – voneinander unabhängige – Banken vorzunehmen.

Die gesetzliche Einlagensicherung im Kurzportrait

Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union beinhaltet, dass jedem Bankkunden bei Insolvenz des Finanzdienstleisters per Gesetz eine Entschädigung zusteht. Grundlage ist das Einlagensicherungssystem. Nach § 8 Abs. 1 EinSiG (Einlagensicherungsgesetz) ist die Höhe der Entschädigung auf 100.000 Euro limitiert, die sich auf eine Bank bezieht.

Zudem sind ausschließlich Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld– und Sparkonten sowie zum Teil Sparbriefe geschützt. Innerhalb der EU ist jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungssystem anzugehören. Bei Ausfall einer Bank haben Sie das Recht, Ihr Guthaben innerhalb von sieben Arbeitstagen zurück zu erhalten.

Was hat es mit den Marken einer Bank auf sich?

Im Allgemeinen greift die Grenze von 100.000 Euro bei der Einlagensicherung für jede Bank und dort je Gläubiger. Doch Vorsicht: Es kann passieren, dass Sie zwar bei verschiedenen Finanzdienstleistern Guthaben besitzen, der Höchstbetrag aber dennoch für mehrere Anbieter zusammen gilt. Der Grund sind Marken, unter denen eine Reihe von Bankinstituten hierzulande auftreten. Man spricht auch von Mutter- und Tochtergesellschaften.

Die gesetzliche Einlagensicherung bezieht sich auf die Banklizenz eines Finanzdienstleisters. Diese wird jedoch unter Umständen von mehreren Marken eines Kreditinstitutes genutzt. Somit teilt sich der Höchstbetrag von 100.000 Euro im Grunde bezüglich der Gesamtabsicherung auf die verschiedenen Tochtergesellschaften auf. Aus dem Grund ist es wichtig, dass Sie im Hinblick auf Guthaben bei mehreren Finanzdienstleistern überprüfen, ob diese eventuell zum gleichen Konzern bzw. zur selben Muttergesellschaft zählen.

Welche Marken gehören zu welchen Banken?

Damit Sie Ihr Anlagekapital so verteilen können, dass möglichst bei jedem Finanzdienstleister der Schutz von bis zu 100.000 Euro greift, müssen Sie wissen, welche Marken zu welchen Banken gehören. Das entnehmen Sie gerne unserer folgenden Übersicht zu den wichtigsten Kreditinstituten am deutschen Markt. Falls Sie größere Guthaben bei mindestens zwei oder mehr Marken der gleichen Bank haben, besteht eventuell Handlungsbedarf.

Bank
Marke(n)
Deutsche Bank
Postbank, DSL Bank, FYRST, maxblue
Commerzbank
comdirect
ING Groep
ING Deutschland (ING-DiBa AG)
Unicredit Bank
Hypovereinsbank
BNP Paribas
Consorsbank
Bayern LB
DKB

Was folgt daraus? Ein Beispiel aus der Praxis

Wenn wir uns das Beispiel der Deutschen Bank mit den verschiedenen Marken betrachten, wird eines deutlich: Selbst wenn Sie bei der Postbank und bei FYRST ein Guthaben von jeweils maximal 100.000 Euro haben, sind die Beträge eventuell nicht in vollem Umfang durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Geschäftskonto von FYRST einen Habensaldo von 30.000 Euro aufweist und sich auf Ihrem Sparkonto der Postbank 90.000 Euro befinden. Das Gesamtguthaben bei den zwei Marken der Deutschen Bank beläuft sich also auf 120.000 Euro. Die Rechnung sieht demnach wie folgt aus:

  • Guthaben bei FYRST: 30.000 Euro
  • Guthaben bei der Postbank: 90.000 Euro
  • Gesamtguthaben: 120.000 Euro
  • Schutz durch gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Nicht geschützt: 20.000 Euro

Im Beispiel stellend die 20.000 Euro jedoch nur für den Fall eine Absicherungslücke dar, dass sowohl die Postbank als auch FYRST (also beide Marken) bzw. die Deutsche Bank als Muttergesellschaft insolvent werden sollten. Zudem nehmen viele Banken in Deutschland abseits der gesetzlichen Einlagensicherung zusätzlich eine private Sicherung der Einlagen vor, so auch im Beispiel die Deutsche Bank.

Sollte der Staat die gesetzliche Einlagensicherung über 100.000 Euro hinaus erhöhen?
2 Stimmen

Sind auch die Sparkassen betroffen?

Grundsätzlich gilt die Einlagensicherung je Bank und dort je Gläubiger. Wie Sie nun wissen, kann es bei mehreren Marken eines Kreditinstitutes passieren, dass die Einlagensicherung von maximal 100.000 Euro für diese Finanzdienstleister zusammen gilt. Auf die Sparkassen trifft das allerdings nicht zu, da jedes einzelne Institut rechtlich unabhängig und selbstständig am Markt auftritt.

Haben Sie beispielsweise bei der Sparkasse Berlin ein Tagesgeldkonto mit einem Guthaben von 80.000 Euro und bei der Sparkasse Hamburg ein Sparkonto mit einem Saldo von 70.000 Euro? Unter der Voraussetzung greift die Einlagensicherung in beiden Fällen mit jeweils bis zu 100.000 Euro.

Selbst wenn das nicht der Fall wäre, würden Sie bei einer Insolvenz der zwei Sparkassen aller Voraussicht nach Ihr Geld vollständig zurückerhalten. Das liegt an der sogenannten Institutssicherung. Im Zuge dieser helfen sich alle Sparkassen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenseitig im Insolvenzfall, und zwar auf Basis der elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds.

Fazit zur Einlagensicherung bei verschiedenen Marken

Meistens ist die gesetzliche Einlagensicherung der Banken völlig ausreichend, weil die Mehrzahl der Anleger kein Guthaben von mehr als 100.000 Euro besitzt oder dieses anderweitig, zum Beispiel in Aktien oder Fonds, investiert ist. Dort greift die Sicherung der Einlagen ohnehin nicht. Sollte sich Ihr angelegtes Vermögen allerdings im Bereich Girokonto, Tagegeld, Festgeld und Spareinlagen auf über 100.000 Euro belaufen, könnte Handlungsbedarf bestehen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bei einem Kreditinstitut Guthaben von mehr als 100.000 Euro haben. Sind die Gelder bei mehreren Finanzdienstleistern deponiert, die als Marken zur gleichen Bank gehören und zusammen 100.000 Euro übersteigen, ist das ebenso keine ideale Situation. Da allerdings viele Institute in Deutschland zusätzlich eine freiwillige Einlagensicherung nutzen, sollte dieser Fakt in Ihre Überlegungen im Hinblick auf eine Umschichtung des Kapitals mit einfließen.

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