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P-Konto: Freibetrag, Wechsel & Hilfreiche Tipps

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Letztes Update 22. Mai 2024

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Pfändugsschutzkonto - P-Konto Freibetrag

Ein P-Konto dient dazu, Ihr Einkommen vor Pfändungen zu schützen. Wir erklären, wie Sie ein P-Konto eröffnen, den monatlichen Freibetrag erhöhen und welche Nachteile damit verbunden sind.

Was Sie wissen müssen

  • Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert Ihre Existenzgrundlage. Bis zu einem bestimmten P-Konto Freibetrag kann das Geld auf dem Konto nicht gepfändet werden.
  • Sie können jedes deutsche Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Banken bieten hierfür ein passendes Formular.
  • Es ist nur ein P-Konto pro Person erlaubt, und die Bank meldet dies der Schufa.
  • Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden, aber eine Verfügungsvollmacht für den Partner ist möglich.
  • Der P-Konto Freibetrag beträgt derzeit 1.410 Euro pro Monat und schützt das Guthaben vor Pfändungen.
  • Den P-Konto Freibetrag können Sie durch Unterhaltsverpflichtungen oder eine P-Konto Bescheinigung erhöhen.

Wie Sie vorgehen können

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Bank, um Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
  • Prüfen Sie den aktuellen P-Konto Freibetrag und stellen Sie sicher, dass Ihr Guthaben diesen Betrag nicht überschreitet, um Pfändungen zu vermeiden.
  • Reichen Sie bei Bedarf eine P-Konto Bescheinigung über zusätzliche Verpflichtungen oder Sozialleistungen ein, um eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags zu beantragen.
  • Haben Sie kein Konto, dann hilft ein Girokonto ohne Schufa weiter. Schließen Sie ein Konto ab und füllen Sie den Antrag auf P-Konto aus.
  • Eine Pfändung ist sehr individuell. Sollten Sie Probleme haben, dann empfehlen wir, dass Sie sich rechtliche Beratung suchen oder einen Hilfeverein nutzen.

Was ist ein P-Konto?

mutual TeamEin P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto kommt dann zum Einsatz, wenn dein Konto gepfändet wurde. Trotz dessen, dass Sie gepfändet werden, können Sie alle Zahlungen wie z.B. für Miete, Lastschriften, Kartenzahlungen über das P-Konto abwickeln.

Sie können Ihr normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Guthaben, das auf dem P-Konto liegt, ist vor den Pfändungszahlungen bis zu einer bestimmten Grenze geschützt.

Es ist egal, woher das Guthaben auf dem P-Konto stammt: Sozialleistungen, Einkommen als Arbeitnehmer oder selbstständige Tätigkeit zählen alle zusammen.

Sie können frei über die Summe auf dem Pfändungsschutzkonto verfügen. Geld, was am Ende des Monats nicht verwendet wurde, kann in die nächsten 3 Monate mitgenommen werden. Sozialleistungen, die für die Folgemonate gedacht sind, sind so geschützt.

Was hoch ist der P-Konto Freibetrag?

Der P-Konto Freibetrag liegt bei 1.410 Euro monatlich. Die Freigrenze wird jährlich angepasst.

Die gesetzliche Grundlage liefert das ZPO (Zivilprozessordnung), §850 K. Dort heißt es, dass der Schuldner den Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrags erhält.

Unterhaltszahlungen erhöhen P-Konto Freibetrag

Sie können den Pfändungsschutzkonto Freibetrag erhöhen, wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen besitzen. Die Unterhaltszahlungen müssen der Bank vorgelegt werden.

Für die erste Unterhaltszahlung steigt der P-Konto Freibetrag um 527,76 Euro. Für die zweite bis zur fünften Unterhaltsverpflichtung steigt der Freibetrag um jeweils 294 Euro.

Ausnahmen: Kindergeld & Sozialleistungen pfändbar

Eine Pfändung ist sehr individuell und so auch die Regelungen was pfändbar ist und was nicht.

Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie Sozialleistungen erhalten, die nicht pfändbar sind, können Sie diese innerhalb von 14 Tagen ausgeben, auch wenn das Konto im Minus ist. Die Bank darf nur die Kontoführungsgebühr von diesem Geld abziehen.

Manchmal, wenn eine schwerwiegende Krankheit vorliegt oder andere besondere Situationen, kann ein Gericht oder eine offizielle Stelle entscheiden, wie viel Geld sicher bleibt und wie viel weggenommen werden kann.

Beispiel für Sozialleistungen, die nicht gepfändet werden können:

Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Sozialleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch Körper- und Gesundheitsschäden (z.B. Pflegegeldanspruch des häuslich Pflegebedürftigen).

Wohngeld, Elterngeld sowie Kindergeld sind nur unter besonderen Umständen pfändbar.

P-Konto Bescheinigung

Der P-Konto Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie eine P-Konto Bescheinigung abgeben. Mit der P-Konto Bescheinigung können Sie nach der Kontopfändung durch den Gläubiger schneller über Ihr Geld verfügen, was Ihnen zusteht.

Es gibt kostenlose Vorlagen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Jedoch gibt es auch andere Wege, wie Sie an eine P-Konto Bescheinigung kommen können:

  • Leistungsgewährende Stellen (z.B., Jobcenter, Familienkasse) können Bescheinigungen ausstellen, aber sie bescheinigen normalerweise nur die von ihnen ausgezahlten Leistungen.
  • Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen können auch Bescheinigungen ausstellen, vorherige Anfrage ist ratsam.
  • Arbeitgeber können Bescheinigungen ausstellen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
  • Rechtsanwälte, Steuerberater und gewerbliche Schuldnerberatungsstellen können ebenfalls Bescheinigungen ausstellen, aber sie erheben Gebühren.
  • Vollstreckungsgericht oder -behörde kann eine „ersatzweise Bescheinigung“ ausstellen, wenn andere Stellen keine Bescheinigung ausstellen.
Hinweis: Wenn Ihre Bank die vorgelegte Bescheinigung nicht akzeptiert, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Bei unzureichendem Pfändungsschutz können Sie eine individuelle Festsetzung des Freibetrags über das Vollstreckungsgericht oder die vollstreckende Behörde beantragen (3. Schutz-Stufe des P-Kontos). Dies ist besonders relevant, wenn Zweifel bezüglich bestehender Unterhaltspflichten bestehen.

Wie P-Konto eröffnen?

Es gibt viele einige Wege, wie Sie ein P-Konto eröffnen können. Wichtig dabei ist: Sie können nur ein P-Konto besitzen.

Sie können folgendermaßen ein P-Konto eröffnen:

  • Girokonto in P-Konto umwandeln
  • Neues P-Konto eröffnen (online)

Wie Girokonto in P-Konto umwandeln

Jede Bank in Deutschland ist dazu verpflichtet, ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen (unabhängig von Beschäftigungsstatus oder der Herkunft des Geldes). Damit das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden kann, müssen Sie bei Ihrer Bank den Antrag zur „Zusatzvereinbarung über die Führung des Kontos als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO“ suchen.

Das ausgefüllte Formular schicken Sie an Ihre Bank. Die Bank darf keine Gebühr für die Umwandlung verlangen.

Sollte Ihr Konto bereits gepfändet sein, müssen Sie die Bank innerhalb von vier Bankarbeitstagen um die Umwandlung bitten, wodurch Ihr Guthaben rückwirkend bis zum Pfändungstag geschützt wird.

Achten Sie darauf, den Antrag auf Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach der Pfändung bei Ihrer Bank einzureichen.

Wenn Sie Ihr Girokonto wieder in ein normales Konto umwandeln möchten, kündigen Sie die Zusatzvereinbarung, mit der Sie Ihr Konto umgewandelt hatten.

Hinweis: Gemeinschaftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden. Wenn Ihr Konto bisher ein Gemeinschaftskonto war, müssen Sie es vor der Umwandlung in separate Konten aufteilen lassen.

P-Konto eröffnen online

Sollten Sie kein Konto besitzen, empfehlen wir, dass Sie direkt ein neues P-Konto eröffnen. Da Sie bei einer Pfändung wohl eine sehr schlechte Schufa haben werden, werden Sie von vielen Banken sofort abgelehnt.

Ein P-Konto eröffnen Sie einfach online bei N26. Eröffnen Sie ein Konto und füllen Sie im Anschluss die Zusatzvereinbarung für ein P-Konto aus.

Zur N26 Kontoeröffnung

Tipp: Da Sie durch eine Pfändung eine geringere Bonität haben werden, empfehlen wir Ihnen unsere Girokonten ohne Schufa. Hier erhalten Kunden mit schlechter Schufa ebenfalls ein Girokonto.

P-Konto Sparkasse

Haben Sie bereits ein Konto bei der Sparkasse, dann können Sie das Sparkassenkonto in ein P-Konto umwandeln. Ein P-Konto bei der Sparkasse ist nicht kostenlos. Sie müssen je nach Sparkasse etwa 5 – 10 Euro Kontoführungsgebühren in Kauf nehmen.

Sollten Sie kein Konto bei der Sparkasse besitzen und ein Konto abschließen wollen, dann ist dies ebenfalls möglich. In vielen Fällen sind die Sparkassen großzügig und gewähren Ihnen eine Kontoeröffnung, obwohl eine Pfändung bevorsteht.

P-Konto: Umfassendes FAQ

Ein Pfändungsschutzkonto ist von Freibeträgen, bis Kontoumwandlung nicht sehr einfach zu verstehen. Diese häufigen Fragen möchten wir Ihnen gerne beantworten.

Sie haben eine Frage? Stellen Sie uns ihre Frage in den Kommentaren unter diesem Beitrag. Wir nehmen gerne weitere Fragen auf, um anderen Nutzern weiterzuhelfen.

Wie kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden?

Gehen Sie zu Ihrem Girokonto und Fragen sie Ihren Berater oder suchen Sie nach dem Formular zur „Zusatzvereinbarung über die Führung des Kontos als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO“. Die Umwandlung kostet Sie nichts.

Wie den P-Konto Freibetrag erhöhen?

Der P-Konto Freibetrag kann durch Unterhaltszahlungen und einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden.

Was ist der Nachteil von einem P-Konto?

Sie haben erhebliche Nachteile, wenn Sie ein P-Konto eröffnen:

  • Beschränkter monatlicher Freibetrag
  • Kein Dispo oder Kreditkarten
  • Nur 1 Konto als P-Konto
  • Bescheinigungen und Einschränkungen machen P-Konto sehr komplex
Empfehlung: Lesen Sie unseren Artikel, um herauszufinden, ob es einen Dispo trotz Schufa gibt und wo er angeboten wird.

Wie lange darf Geld auf dem P-Konto bleiben?

Geld auf einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) darf unbegrenzt lange verbleiben. Es gibt keine zeitliche Beschränkung dafür, wie lange Geld auf einem P-Konto liegen kann. Der Zweck eines P-Kontos besteht darin, das Einkommen des Kontoinhabers vor Pfändungen zu schützen, und solange dieses Konto als P-Konto geführt wird, bleibt der Pfändungsschutz bestehen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der monatliche Freibetrag auf einem P-Konto begrenzt ist, und Guthaben über diesem Freibetrag können im Falle einer Pfändung von Gläubigern eingezogen werden. Daher ist es ratsam, das Guthaben auf Ihrem P-Konto im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass es innerhalb des monatlichen Freibetrags bleibt, um den Pfändungsschutz aufrechtzuerhalten.

Wie P-Konto austricksen?

Es ist nicht ratsam und rechtlich unzulässig, ein P-Konto zu „austricksen“ oder zu umgehen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde eingeführt, um Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und ihr Existenzminimum vor Pfändungen zu schützen.

Das Gesetz legt klare Regeln für die Funktionsweise eines P-Kontos fest, und Versuche, diese Regeln zu umgehen oder zu austricksen, können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

P-Konto eröffnen: Welche Bank?

Unsere Empfehlung ist, dass Sie zunächst bei Ihrer Hausbank bleiben und Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Sollten Sie mit Ihrem Konto nicht zufrieden sein, dann empfehlen wir die N26 Bank. Dort erhalten Sie recht einfach ein Konto trotz Schufa und können anschließend ein P-Konto beantragen.

Einschätzung der Redaktion nach mutual-Prinzip

Was spricht für und gegen P-Konto?
Perspektiven aus unserer Redaktion.

Pfändungsschutzkonto

Vorteile
Spricht dafür
Das P-Konto wurde eingeführt, damit man sein Existenzminimum erhalten und Miete sowie andere Zahlungsverpflichtungen einhalten kann.

Nachteile
Spricht dagegen
Die Freibeträge und welche Sozialleistungen nun pfändbar sind, sind für einen Laien schwer nachvollziehbar. Ohne ausführliche Beratung ist die Führung eines P-Kontos schwer nachvollziehbar.

Fazit

Das P-Konto ist ein Muss, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können. Mit einem P-Konto erhalten Sie etwas Freiheit zurück, obwohl Sie verschuldet sind. Wir empfehlen, dass Sie sich bei Pfändung an eine kostenlose Hilfestelle wenden.

Nutzermeinungen zum Thema

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[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

10 Antworten

  1. Hallo
    ich möchte die Bank wechseln hab bis jetzt ein P-Konto, kann ich bei der anderen Bank ein normales Konto eröffnen und das P-Konto kündigen?
    MfG

    1. Hallo Dajana,

      ja, das ist möglich, du kannst theoretisch jederzeit bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen und dein P-Konto bei der alten Bank kündigen.

      Beste Grüße
      die Redaktion

  2. Hallo,
    ich möchte gerne meine Bank wechseln. Problem bei meiner alten Bank habe ich ein P Konto. Das möchte ich natürlich auch auf Grund meiner Schulden bei der neuen Bank auch. Muss ich zuerst das alte Konto Kündigen oder kann ich das machen nachdem ich das andere P Konto eröffnet habe. Ich habe bei der alten Bank noch Schulden.

    1. Hallo Frau Giersch,

      leider ist das nicht so einfach. Gesetzlich ist es so, dass jeder Bürger auf jeden Fall nur ein P-Konto führen darf. Das heißt also, dass Sie theoretisch kein zweites Konto eröffnen dürfen, während das alte noch besteht. Sie könnten hier natürlich mit der neuen Bank sprechen, ob man Ihnen entgegen kommt, da das Gesetz hier aber eindeutig ist, müssen wir Ihnen leider sagen, dass wir die Chancen eher schlecht einschätzen.

      Viele Grüße
      das KGV Team

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