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Postbank Urteil des Bundesgerichtshofs: Ersatz für gesperrte EC-Karte muss kostenlos sein

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Letztes Update 22. Mai 2024

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs erklärt die Postbank-Klausel zur Erhebung von Gebühren für die Ausstellung einer Ersatz-EC-Karte für unwirksam.

Der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank, bezüglich einer Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.Oktober 2015 Recht gegeben (Az. XI ZR 166/14).

Bisher war in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Postbank-Kunden eine Klausel verankert, die eine Gebühr von 15 Euro für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte erhob. Im Falle des Diebstahls oder des Verlusts der EC-Karte wurden die Postbank-Kunden für eine neu ausgestellte EC-Karte entsprechend zur Kasse gebeten.

Laut des Bundesgerichtshofs sei es eine gesetzliche Pflicht der Banken im Falle einer Kartensperrung eine neue EC-Karte für den Kunden auszustellen. Gesetzlich ist jedoch keine Gebührenerhebung in solchen Fällen festgelegt. Somit führe die bisherige Praxis der Postbank zu einer nicht angemessenen Benachteiligung ihrer Kunden.

Grundsätzlich bezieht sich das Postbank Urteil auf die Ausstellung einer Ersatzkarte nachdem auf Grund von Diebstahl oder Verlust die EC-Karte gesperrt werden musste. Im Falle einer Namensänderung nach einer Hochzeit oder einer kaputten Karte, greift das Postbank Urteil grundsätzlich nicht. Hier hat die Bank die Möglichkeit einer separaten Regelung.

Die Postbank allerdings hatte diese Fälle zusammen mit dem des Diebstahls oder des Kartenverlusts in einer einheitlichen Klausel geregelt, daher ist diese bis auf Weiteres unwirksam. Das bedeutet, dass die Postbank bis zur Erstellung einer neuen Klausel in keinem Fall eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte erheben darf.

Auch wenn das Urteil des BGH speziell auf die Postbank bezogen ist, kann man sich auch gegenüber anderen Banken auf die Festlegung berufen. Die Postbank ist nicht die einzige Bank mit einer derartigen Klausel.

Fazit: Das Postbank Urteil des Bundesgerichtshofs bezieht sich konkret auf Fälle des Verlusts oder Diebstahls der EC-Karte. Wenn nach der Sperrung der Karte eine neue EC-Karte ausgestellt wird, dürfen hierfür keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen.

Bildquelle: Vielen Dank an succo für das Bild (© succo/www.pixabay.de)

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