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Kreditkartensicherheit: Wie Sie sich vor Kreditkartenbetrug schützen

Artikel wurde 1 Mal aktualisiert.
Letztes Update 22. Mai 2024

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Die Anzahl an Transaktionen mit Kreditkarten ist hierzulande in den letzten Jahren stark angestiegen. Trotzdem tun sich die Deutschen schwer damit, ihr Vertrauen in eine Plastikkarte zu legen und führen hier unter anderem die Sorge um die Kreditkartensicherheit an. Wir klären auf, wie sicher Kreditkarten tatsächlich sind und was Sie zu Ihrem Schutz bzw. im Betrugsfall tun können.

Was Sie wissen müssen

  • Kreditkarten haben von Haus aus eine Reihe integrierter Sicherheitsmaßnahmen.
  • Leider bedeutet die komfortable Ausstattung praktisch aller Karten mit NFC Chips ein höheres Risiko bei Diebstahl.
  • Die Sicherheit von Kreditkarten im Netz hat sich durch Gesetzesänderungen in den letzten Jahren verbessert – vor allem „Starke Kundenauthentifizierung“ trägt dazu bei.

Wie Sie vorgehen können

  • Tragen Sie Ihre PIN niemals bei sich.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihr Konto um Unregelmäßigkeit frühzeitig zu erkennen.
  • Kommt Ihre Karte abhanden, sperren Sie diese umgehend.

Sicherheitsmerkmale einer Kreditkarte

Eine Kreditkarte besitzt von sich aus schon genügend Merkmale zum Schutz vor unrechtmäßigen Abbuchungen, da beim Bezahlen im Internet bzw. im Geschäft bestimmte Eigenschaften abgefragt und geprüft werden: Dazu gehören auf der Vorderseite als erstes die Kreditkartennummer, der Name des Kreditkarteninhabers, das Ablaufdatum sowie der Sicherheitschip (auch EMV-Chip). Letzterer ist die Weiterentwicklung des früheren Magnetstreifens und für die Eingabe der PIN verantwortlich, die beim Bezahlen im Geschäft für zusätzliche Sicherheit sorgt.
Aufbau der Vorderseite einer Kreditkarte
Weiterhin gibt es auf der Vorderseite meist ein Hologramm (manchmal auch rückseitig). Je nach Kreditkartenherausgeber lässt sich darauf unter UV-Licht ein bestimmtes Symbol (z.B. die Taube und ein „V” bei VISA) erkennen. Trotz hoher Sicherheitsstandards enthalten aber nicht alle Kreditkarten ein solches Hologramm und auch der EMV-Chip ist noch nicht auf allen Karten verbreitet.
Aufbau der Rückseite einer Kreditkarte
Auf der Rückseite befinden sich zudem das Unterschriftenfeld, der Magnetstreifen und die Prüfziffer bzw. Kartenprüfnummer, die für Zahlungen im Internet benötigt wird. Das Unterschriftenfeld ist das Pendant zur PIN: Bei Kreditkartenzahlungen im Geschäft muss entweder die entsprechende vierstellige Zahl eingegeben oder unterschrieben werden. Anhand der Unterschrift auf Ihrer Karte erfolgt dann ein Abgleich.

Erhalt der Kreditkartensicherheit im Geschäft

Warnung: Besonders seit praktisch alle Karten mit einem NFC Chip ausgestattet sind und somit das kontaktlose Zahlen bis 25 Euro erlauben, ohne einen Pin einzugeben, muss man vorsichtig sein. Denn das bedeutet, dass jemand eine geklaute Kreditkarte oder auch Girocard sehr einfach zum Bezahlen verwenden kann. Eine verlorene Karte sollte also auf jeden Fall so schnell wie möglich gesperrt werden.

Die Sicherheitsmerkmale direkt auf der Kreditkarte sind natürlich nur dann von Bedeutung, wenn sie sich auch in Ihrem Besitz befindet. Damit das auch so bleibt und Diebe kein leichtes Spiel mit Ihren Daten haben, finden Sie hier wichtige Tipps zur Kreditkartensicherheit im Geschäft:

  • Bewahren Sie die PIN nie in Ihrem Portemonnaie auf. Am besten haben Sie diese stets im Kopf und einmal zur Kontrolle zu Hause.
  • Geben Sie die PIN so verdeckt wie möglich ein und achten Sie darauf, möglichst unbeobachtet zu sein.
  • Überprüfen Sie sämtliche Abrechnungen auf mögliche Fehler oder falsche Abbuchungen.
  • Achten Sie stets so auf Ihre Kreditkarte als wenn es Bargeld wäre.

Erhalt der Kreditkartensicherheit online

Doch neben dem Bezahlen an bestimmten Geräten und Terminals kann die Kreditkarte auch für Buchungen im Internet genutzt werden. Für den Abschluss einer Transaktion genügt dort in vielen Fällen schon die Eingabe der Kreditkartennummer, des Namens sowie der Prüfziffer bzw. Kartenprüfnummer – alles Daten, die Betrüger durch einfaches Spähen oder eben den Diebstahl Ihrer Karte ergattern können. Hier ist der Sicherheitsstandard also leider weniger hoch.
Entwicklung Kreditkartenbetrug in Europa
Quelle: EZB-Bericht über Kreditkartenbetrug im Jahr 2016 – Hier lässt sich erkennen, dass der Anteil der Kreditkartenbetruge (hier CNP-Transaktionen genannt) stetig steigen.

Deswegen hat die Europäische Bankenaufsicht (EZB) festgelegt, dass beim Onlinekauf eine „Starke Kundenauthentifizierung” stattfinden muss. Diese Regelung, auch unter dem Namen PSD2 bekannt, erfordert das Vorhandensein von mindestens zwei Merkmalen aus den Kategorien Besitz (Kreditkarte, Smartphone etc.), Wissen (z.B. PIN) und Inhärenz (Fingerabdruck etc.). Somit wird es maßgeblich erschwert, dass Unbekannte mit Ihrer Karte Transaktionen durchführen, die Sie nicht veranlasst haben.

Unabhängig von dem zusätzlichen Schutz, der Ihnen die neue Regelung bietet, können auch Sie einiges unternehmen, um sich im Internet vor Kreditkartenbetrug zu schützen:

  • Fallen Sie nicht auf Phishing-Mails herein. Wie Sie solche erkennen und was zu tun ist, haben wir in einem gesonderten Artikel zusammengestellt.
  • Schützen Sie sich vor Viren oder Trojanern, indem Sie besonders auf Seriosität von Webseiten achten und sich gegebenenfalls eine Software zur Erkennung von solchen herunterladen.
  • Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur während einer Buchung heraus und nicht, wenn Sie von einer unbekannten Quelle dazu aufgefordert werden.
  • Achten Sie auf eine HTTPS-Verschlüsselung oder das „Schloss” in der URL-Zeile. Dies signalisiert Ihnen eine sichere Verbindung.
  • HTTPS-Verschlüsselung

Sicherheitsverfahren der Kreditkarteninstitute

Verified by VisaEs liegt auch im Interesse der Kreditkarteninstitute, Kreditkarten gerade online sicherer zu machen, denn schließlich haften diese vorrangig im Schadens- bzw. Verlustfall. Lediglich 50€ muss der Kreditkarteninhaber selbst von der Schadenssumme tragen. Deswegen nutzen VISA, MasterCard und Co. das sogenannte 3D-Secure-Verfahren, welches je nach Institut anders genannt wird (z.B. Verified by Visa von VISA). Dabei ist vor der Nutzung eine Registrierung nötig. Anschließend können Sie sich bei Käufen im Internet z.B. durch ein Passwort authentifizieren und so eigenständig vor Kreditkartenbetrug schützen.

Kreditkarten Diebstahl

Der Verlust bzw. Diebstahl der Kreditkarte ist für viele ein Horrorszenario, hier gilt es, schnell zu handeln. Besser lässt man mal eine Karte zu früh sperren, wenn man diese in Wirklichkeit nur verlegt hat, als zu spät zu reagieren.

Neue Gefahren durch kontaktloses Bezahlen

Tatsächlich sind Kreditkarte in den letzten 10 Jahren durch verschiedene Sicherheitsverfahren bzw. einen höheren Sicherheitsstandard allgemein sicherer geworden, es gibt aber auch Entwicklungen in die Gegenrichtung, die vor allem mit den mittlerweile fast in allen Karten verbauten NFC Chips zu tun haben.

Diese ermöglichen das kontaktlose bezahlen, das vor allem in Zeiten der Corona Krise viel Verwendung findet. Es reicht, in den meisten Fällen bis zu einem Betrag von 25 Euro, die Kreditkarte einfach vor das Lesegerät zu halten, eine Eingabe der PIN ist nicht notwendig. Einige Banken haben den Betrag mittlerweile auf 50 Euro angehoben, so zum Beispiel die DKB.

Das ist praktisch und hygienisch. Es bedeutet aber auch, dass jemand mit einer gestohlenen Kreditkarte potenziell unbemerkt eine ganze Weile lang mit dieser bezahlen kann.

Es gibt hier allerdings Sicherheitsbeschränkungen, die das schlimmste verhindern sollen. So müssen Kunden gewöhnlich nach dem Erreichen eines Einkaufswertes von über 150 Euro oder nach 5 Transaktionen wieder eine PIN eingeben. Zusätzlich gibt es auch so unregelmäßige PIN Abfragen als Sicherheitscheck.

Haftung für finanzielle Schäden

Zunächst einmal ist die Gesetzeslage hier relativ eindeutig und der Verbraucher ist durch diese gut geschützt. Vorgeschrieben ist, dass der Kunde bei der unberechtigten Nutzung der Kreditkarte durch Dritte höchsten 150 Euro bezahlen muss. Grundsätzlich haftet das Institut, welches die Kreditkarte herausgibt, nicht der Besitzer der Karte.

Das bedeutet aber auch, dass ein Missbrauch der Karte, der Diebstahl von dieser oder Unregelmäßigkeiten auf dem Konto so schnell wie möglich an das jeweilige Kreditinstitut gemeldet werden müssen, dann geht die Haftung sofort an die Vertreiber der Kreditkarte über.

Tipp: Notieren Sie sich am besten Ort und Zeitpunkt des Verlustes der Karte sowie den Zeitpunkt der Meldung an das Kreditkarteninstitut!

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn der Kunde fahrlässig oder mit betrügerischer Absicht handelt, haftet dieser vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Problematisch ist hier natürlich vor allem die Interpretation von “fahrlässiger” Handhabung.

Die Beweislast liegt dabei glücklicherweis bei der Bank. Diese muss dem Kunden eine fahrlässige oder betrügerische Handlungsweise nachweisen. Dabei hat der Inhaber eine Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht.

Wenn der Kunde dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, kann das bereits ein Grund sein, wieso dieser für den Schaden aufkommen muss. Folgende Gründe können dazu führen, dass der Karteninhaber für den Schaden aufkommen muss:

  • Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Karte wurden nicht gemeldet
  • Die PIN wurde vom Kunden direkt auf die Karte geschrieben
  • Die PIN wurde zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt (Etwa im Geldbeutel)
  • Die PIN wurde an Dritte weitergegeben
  • Das Portemonnaie wurde unbeaufsichtigt gelassen
  • Die Tasche oder Jacke mit der Kreditkarte wurde an einer öffentlichen Garderobe hängen gelassen

All diese Punkte machen den Karteninhaber haftbar, selbst bei unverzüglicher Meldung des Verlusts. An einigen Stellen taucht natürlich die Frage auf, wie hier Fahrlässigkeit nachgewiesen werden sollte (etwa wie bewiesen werden soll, dass der Geldbeutel unbeaufsichtigt war). Hier wird man nicht umhin kommen, sich mit dem jeweiligen Kreditinstitut auseinanderzusetzen.

Was Sie im Schadensfall tun können

Trotz allen Sicherheitsvorkehrungen kann es also vorkommen, dass Ihre Kreditkarte gestohlen oder von Betrügern für Zahlungen im Internet genutzt wird. Was ist in diesem Fall zu tun?

  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte über eine derunten angegebenen Nummern sperren. So können keine falschen Transaktionen mehr getätigt werden.
  • Sollten bereits Abbuchungen von Ihrem Konto zu sehen sein, informieren Sie umgehend Ihre Bank. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Buchungen binnen sechs Wochen zu widerrufen und Einspruch einzulegen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und legen Sie so Trickbetrügern zukünftig das Handwerk.

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Fazit Kreditkartensicherheit: Wie sicher sind Kreditkarten?

Seit es Kreditkarten gibt, gibt es auch regelmäßige Bemühungen, die Kreditkartensicherheit weiter zu verbessern. Das ist auch sehr wichtig, da Betrüger kontinuierlich neue Wege austüfteln, um an Ihre Karten und Daten zu gelangen. Trotzdem waren Kreditkarten sicherlich noch nie so sicher wie jetzt. Mit dem richtigen Bewusstsein und einer entsprechenden Kenntnis können Sie als Inhaber außerdem viel dagegen unternehmen und dafür sorgen, dass Kreditkartenbetrug nicht überhand nimmt.

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